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09. Februar 2010  | dpa/kl

Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Gerichtsurteil - Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden - Bisherige Sätze sind verfassungswidrig

KARLSRUHE. 
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Ein Transparent macht vor Beginn der mündlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf die Notlage aufmerksam: Die Hartz-IV-Sätze für 1,7 Millionen Kinder in Deutschland sind zu niedrig. Foto: dpa

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines ,,menschenwürdigen Existenzminimums" feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert zeigte sich über das Urteil „hocherfreut“. Er fühle sich in seiner Kritik an dem Regelwerk voll bestätigt. Der von Borchert geleitete 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hatte das Hartz-IV-Verfahren neben dem Bundessozialgericht angestrengt. Dank der Entscheidung vom Dienstag sei nun bald „Schluss mit der Willkür und der Heimlichtuerei bei der Berechnung der Regelsätze“, sagte Borchert. Außerdem sei es in Zukunft wieder möglich, auf besondere Bedürfnisse der Hartz-IV-Empfänger zu reagieren. Das Urteil sei „ein entscheidender Schritt zur Präzisierung des bisher höchst nebulösen Existenzminimums“. Das werde die Gesetzgebung nicht nur bei Hartz IV langfristig verändern. „Mehr konnte man nicht realistischerweise erwarten“, sagte Borchert dem ECHO. So sei es klar gewesen, dass das Gericht nicht die konkrete Höhe der geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklären werde, sondern ihr Zustandekommen.

 

 
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