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Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig
Gerichtsurteil - Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden - Bisherige Sätze sind verfassungswidrig
Ein Transparent macht vor Beginn der mündlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf die Notlage aufmerksam: Die Hartz-IV-Sätze für 1,7 Millionen Kinder in Deutschland sind zu niedrig. Foto: dpa
KARLSRUHE. Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen.
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