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09. Februar 2010  | db/dpa

Minister Hahn will Gerichte zusammenlegen

Justiz: Land will dafür das Grundgesetz ändern - Gerichtspräsident kündigt Widerstand an

DARMSTADT. 
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Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn will die Gerichtsbarkeit in Hessen umstrukturieren. Archivfoto: dpa

Die Landesregierung plant eine grundlegende Umstrukturierung der Gerichtsbarkeit in Hessen: Sie will noch in diesem Jahr die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, So zial- und Verwaltungsgerichte zusammenzulegen. Das kündigte Justiz-Staatssekretär Rudolf Kriszeleit am Montag beim Hessischen Sozialrichtertag in Wiesbaden an. Harald Klein, Präsident des in Darmstadt ansässigen Landessozialgerichts, übte scharfe Kritik an den Regierungsplänen und kündigte Widerstand dagegen an. Er bestritt, dass eine Zusammenlegung zu Einsparungen führen würde.

Vor allem mit Einsparmöglichkeiten hatte der Staatssekretär die Pläne begründet: Die ,,radikal leeren Kassen" des Landes machten es erforderlich, über Strukturveränderungen nachzudenken. Bislang galt das von Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) verkündete Ziel einer Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten als aussichtslos, weil dafür das Grundgesetz geändert werden müsste. Nun aber sei es ,,mehr als ein Gedankenspiel", so Kriszeleit, gemeinsam mit der vereinbarten Grundgesetzänderung zu den Jobcentern auch die Möglichkeit einer Gerichts-Zusammenlegung zu schaffen.

Darmstadt wäre von der Reform stark betroffen: Neben dem Landessozialgericht gibt es dort ein regionales Sozial- und ein Verwaltungsgericht.

Am Sonntag hatten sich die CDU-Länderchefs gegen Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) durchgesetzt, mit der SPD Verhandlungen über eine Grundgesetz-Änderung zum Erhalt der Jobcenter und der Aufstockung der Zahl der Optionskommunen aufzunehmen. So soll die Betreuung von Langzeitarbeitslosen ,,aus einer Hand" verfassungsrechtlich abgesichert werden. Die angestrebte Grundgesetzänderung ist in Hessen auf parteiübergreifende Zustimmung gestoßen. Bei der Umsetzung könnte es jedoch noch zu Konflikten kommen etwa wegen der Forderung von CDU und FDP nach mehr Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in eigener Regie betreuen, geht aus Stellungnahmen vom Montag in Wiesbaden hervor.


 
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Wolf im Schafspelz? | Von:  Wolli | 10.02.2010, 19:07 Uhr

Soso, Herr Hahn kommt also ganz selbstständig auf die Idee, Sozial- und Verwaltungsgericht zusammenzulegen. Ob er sich wohl vorher mit seinem Chef abgesprochen hat?: Am Sonntag hatten sich die CDU-Länderchefs gegen Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) durchgesetzt, mit der SPD Verhandlungen über eine Grundgesetz-Änderung zum Erhalt der Jobcenter und der Aufstockung der Zahl der Optionskommunen aufzunehmen. So soll die Betreuung von Langzeitarbeitslosen ,,aus einer Hand" verfassungsrechtlich abgesichert werden. Die angestrebte Grundgesetzänderung ist in Hessen auf parteiüber-greifende Zustimmung gestoßen.

Das hat sich ja gut angehört, nur jetzt wird klar, vor welchem Hintergrund dieser
Vorstoß unseres brutalstmöglichen Aufklärers eigentlich erfolgte.

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