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12. März 2010 Von Johannes Bentrup

Die Opposition glaubt Bouffier nicht

Polizei: Minister verteidigt Beförderung eines Parteifreunds: Es habe wie gefordert ein zweites Auswahlverfahren gegeben

| Vergrößern | Der Dienstherr und der Bereitschaftspolizei-Chef: Innenminister Volker Bouffier (rechts) sieht sich wegen der Berufung seines CDU-Parteifreunds Hans Langecker auf den herausgehobenen Posten heftigen Vorwürfen ausgesetzt. Foto: Land Hessen
WIESBADEN. 
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Der Dienstherr und der Bereitschaftspolizei-Chef: Innenminister Volker Bouffier (rechts) sieht sich wegen der Berufung seines CDU-Parteifreunds Hans Langecker auf den herausgehobenen Posten heftigen Vorwürfen ausgesetzt. Foto: Land Hessen


Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat die umstrittene Ernennung des neuen Präsidenten der Hessischen Bereitschaftspolizei verteidigt und den Vorwurf des Rechtsbruchs entschieden zurückgewiesen. Wie vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof gefordert sei der neue Chef erst nach einem zweiten Auswahlverfahren ernannt worden, sagte der Minister am Donnerstag vor dem Innenausschuss des Landtags. Ganz anders sieht das die Opposition: Sie bezweifelt, dass es eine weitere Auswahlrunde gegeben habe und erneuerte den Vorwurf des Rechtsbruchs. Die SPD spricht von Amtsmissbrauch; sie legte Bouffier erneut den Rücktritt nah.

Stein des Anstoßes ist Hans Langecker, der im vergangenen Sommer zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannt wurde. Langecker ist CDU-Mitglied, residierte lange Zeit in Gießen, dem Wohnort des Innenministers, und saß mit Bouffiers Ehefrau im dortigen Kreisparlament.

Der Ernennung Langeckers waren eine öffentliche Ausschreibung, persönliche Vorstellungsgespräche und die Entscheidung eines Auswahlgremiums vorausgegangen. Der in dem Verfahren Unterlegene legte gegen die Entscheidung Einspruch ein und bekam in zweiter Instanz recht. In dem Urteil vom 1. Dezember 2008 heißt es, dass das Innenministerium ein weiteres Auswahlverfahren vornehmen müsse.

Nach Angaben des Gerichts bestehen erhebliche Beurteilungslücken der Kandidaten, die zu beheben seien. Zudem sei zu prüfen, ,,ob die Gesamtschau der dienstlichen Beurteilungen einen Leistungsvorsprung für einen der Bewerber ergibt".

Was dann geschah, ist weniger klar. Es spielte sich vorrangig im Innenministerium ab: Bouffier sagte am Donnerstag, es sei nicht möglich gewesen, wie vom Gericht gefordert die Beurteilungslücken zu schließen. Dazu hätte man bereits pensionierte Beamte kontaktieren müssen. Zudem sei eine Beurteilung erst Jahre im Nachhinein zweifelhaft. Schließlich sei eine Entscheidung nach eineinhalb Jahren Vakanz dringend nötig gewesen. So wurde ein neues, nun ,,internes Auswahlverfahren" vorgenommen, ergänzte Bouffier.

In diesem internen Verfahren entschied man sich für Langecker, der bereits früher Abteilungsleiter der Bereitschaftspolizei war und auch Projektleiter für eine Neustrukturierung derselben. Belege, die von dem Auswahlverfahren Zeugnis ablegen, blieb Bouffier am Donnerstag schuldig. Sein Sprecher sagte anschließend, es gebe Ergebnisvermerke für dieses ,,interne Abwägungsverfahren".

Überrascht hat die Zurückhaltung der FDP dazu. Der innenpolitischer Sprecher Wolfgang Greilich sagte: ,,Dieses zweite Auswahlverfahren ist möglicherweise zwar nicht in dem wünschenswerten Umfang schriftlich dokumentiert, im Ergebnis aber nicht zu beanstanden".

Den Vorwurf, der Unterlegene sei zu spät über diese Entscheidung informiert worden, so dass er keine Rechtsmittel mehr habe einlegen können, wies Bouffier energisch zurück: Sein Staats sekretär Boris Rhein (CDU) habe ab März 2009 mehrere Gespräche mit dem Unterlegenen geführt, ,,in denen ihm die beabsichtigte Personalentscheidung erstmals mitgeteilt wurde". Rhein war damals erst wenige Wochen im Amt. Am Donnerstag im Ausschuss wollte er genaue Formulierungen dazu nicht preisgeben und sagte lediglich, dass er dem Unterlegenen unmissverständlich vorgeschlagen habe, mit ihm ,,andere pragmatische Lösungen" für dessen Karriere zu finden.

Die Erklärungen haben die Opposition nicht befriedigt. SPD, Grüne und Linke sprachen nach der Sitzung von Tricks, mit denen Bouffier den Beschluss des Gerichtshofs umgangen habe: So sei bei dem zweiten Verfahren ohne Grund auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet worden. Die Kandidaten hätten zudem nichts von der Neuauflage gewusst. Dadurch habe der Unterlegene auch nicht die Möglichkeit gehabt, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, wie es ihm zusteht.

Das zweite Verfahren war dadurch nach Aussage des Grünen-Abgeordnete Jürgen Frömmrich eine Farce. Der Linken-Abgeordnete Manfred Schaus ging noch weiter: ,,Für mich hat es kein zweites Verfahren gegeben."

Nach Ansicht des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD, Günter Rudolph, muss auch geklärt werden, ob Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und das gesamte hessische Kabinett von den Umständen der Beförderung bei der Polizei wussten. Bouffier nahm dazu im Ausschuss nicht Stellung und verwies nur auf die Vertraulichkeit von Kabinettsentscheidungen.


Auszüge aus dem Gerichtsurteil zur Polizei-Personalie

(dpa). Im Streit zweier Bewerber um den Posten des Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) Vorgaben für die Besetzung gemacht. ,,Antragsgegner" ist das Land Hessen, ,,Antragsteller" der unterlegene Bewerber, der ,,Beigeladene" der vom Land gewünschte Bewerber, Hans Langecker. Vor dem VGH-Beschluss hatte es ein erst instanzliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegeben. Die wichtigsten Passagen aus dem Beschluss des VGH:

,,Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Abschluss eines erneuten Personalauswahlverfahrens untersagt, den Beigeladenen bei der Besetzung der Planstelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums - Besoldungsgruppe B 4 - dem Antragsteller vorzuziehen und ihn zu befördern. (. . .) Der Antragsgegner hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen. (. . .) Dieser Beschluss ist unanfechtbar."

 
 


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