Zur Abwehr terroristischer Angriffe aus der Luft dringt Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) auf eine saubere Rechtsgrundlage für Einsätze der Bundeswehr. Die eigentlich für die Gefahrenabwehr zuständige Polizei habe nicht die Mittel, einen solchen Angriff abzuwehren, erklärte Bouffier in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Wiesbaden. Daher stelle sich die Frage, ,,was macht der Staat? Er kann ja nicht sagen, er macht gar nichts gegen solche Gefahren".
Allerdings gebe es Mittel, aber militärische. Dabei gehe es nicht nur um die Frage, ein Flugzeug abzuschießen. Den Abschuss von Passagiermaschinen, in denen nicht nur Terroristen sitzen, habe das Bundesverfassungsgericht bereits untersagt. ,,Nun gibt es auch die Möglichkeit, einen Flieger abzudrängen oder ihn einzunebeln. Dazu brauchen wir aber eine Rechtsgrundlage", sagte Bouffier. Bisher gebe es im Grundgesetz nur sehr enge Regelungen für den Einsatz der Bundeswehr in Katastrophenfällen wie Überschwemmungen. Hessen klagt unter anderem wegen dieser Problematik vor dem Bundesverfassungsgericht; das Gericht in Karlsruhe befasst sich am kommenden Mittwoch (10. Februar) damit. ,,Wir müssen für den Fall eines solchen Angriffes genau wissen, wer darf was - im Interesse aller", betonte Bouffier. Daher wollten Hessen und Bayern erreichen, dass Bundestag und Bundesrat wieder über eine verfassungsgemäße Regelung verhandeln. Nach Ansicht Hessens hat der Bund in das Luftsicherheitsgesetz zudem Ermächtigungen eingebaut, die in die Hoheit der Länder eingreifen. ,,Wenn ein Pilot seinen Pilotenschein verlängert haben will, ist das Aufgabe der Landesverwaltung. Das kann der Bund einfach an sich ziehen und regeln. Das hätten wir dann alles staunend entgegenzunehmen. Das halten wir nicht für richtig", erklärte Bouffier. In dieser Frage hätte der Bundesrat zustimmen müssen. Bouffier, Sprecher der Unions-Innenminister, sieht gute Chancen für den Vorstoß von Hessen und Bayern. ,,Ich kann mir schwer vorstellen, dass Karlsruhe das Gesetz für verfassungsgemäß hält". Bundespräsident Horst Köhler habe schon beim Unterzeichnen des rot- grünen Gesetzes Anfang 2005 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz bereits 2006 gekippt. Das Gesetz hatte den Abschuss eines Passagierflugzeugs für den Fall erlaubt, dass es von Terroristen als Waffe benutzt werden sollte. Das würde nach Ansicht der Verfassungsrichter gegen die Menschenwürde verstoßen.
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