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07. Januar 2010  |  dpa

Steuerfahnder-Affäre: Urteil ist rechtskräftig

WIESBADEN/GIESSEN. 

Wegen fehlerhafter Gutachten über vier hessische Steuerfahnder muss ein Psychiater unwiderruflich 12 000 Euro zahlen. Das Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Gießen am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Bis zum Ablauf der Frist Ende Dezember seien keine Rechtsmittel eingelegt worden. Das Berufsgericht hatte dem Psychiater im November eine Geldbuße von 12 000 Euro auferlegt und einen Verweis erteilt. Auf Grundlage seiner Gutachten waren vier Steuerfahnder vorzeitig in den Ruhestand geschickt worden. Der Fall sorgt in Hessen seit Wochen für politischen Wirbel.

Nach der bereits veröffentlichten Urteilsbegründung (Az.: 21 K 1220/09.Gi.B) hat der Psychiater Standards für solche Untersuchungen nicht eingehalten. Ob die Gutachten insgesamt richtig oder falsch waren, war aber nicht Gegenstand des Verfahrens.

Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) war wegen der Affäre in die Kritik geraten. Die Landtagsopposition fordert von ihm, die Zwangspensionierung der Fahnder zurückzunehmen. Weimar hatte ihnen im Dezember die Rückkehr in den Landesdienst angeboten. Dazu müssten sich die Vier aus rechtlichen Gründen allerdings einer erneuten psychiatrischen Begutachtung unterziehen.

Einer der Betroffenen, Rudolf Schmenger, hatte das Angebot als ,,Verhöhnung" zurückgewiesen und vor Weihnachten angekündigt, Klage auf Schadenersatz gegen das Land Hessen einreichen zu wollen. Die Anwälte seien mit der Klagevorbereitung beauftragt, sagte er am Donnerstag der dpa. Er und drei Kollegen hatten sich seit 2001 gegen Anordnungen gewandt, die gutgestellte Steuersünder vor Strafe zu schützen schienen. Sie wurden daraufhin nach eigener Einschätzung beruflich kaltgestellt. Diesen Vorwurf hatte ein Untersuchungsausschuss im Landtag nicht bestätigen können.


 
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