Von Dieter BerliebKAHLBERG-STREIT Gemeinde Mossautal will Genehmigung von zwei Windkraftanlagen stoppen
UNTER-MOSSAU/HILTERSKLINGEN - Die Gemeinde Mossautal legt es auf den Versuch an, zumindest zwei der fünf Windräder auf dem Kahlberg zwischen ihrem Ortsteil Hiltersklingen sowie Grasellenbach und Weschnitz im Kreis Bergstraße doch noch zu verhindern. Dazu will sie per Gutachten nachweisen lassen, dass die Genehmigung beider Anlagen auf einer falschen Bewertung der Bedeutung ihrer Standorte für die Trinkwassersicherheit beruht. Dabei stützt sich die Kommune auf eine vorliegende Bewertung, wonach die besagten Flächen sachlich in die Wasserschutzzone II für die Schmerbachquelle gehören und dort nur wegen eines Versäumnisses nicht aufgeführt sind.
Empfehlungen eines Geologen geben Ausschlag
- DIE PLÄNE
Für den Bau von fünf Windrädern auf dem Kahlberg in den Gemarkungen der Gemeinden Fürth und Grasellenbach (beide Kreis Bergstraße), liegt seit Ende Dezember vorigen Jahres die Genehmigung vor. Mit Blick darauf hat Investor EnBW schon vor geraumer Zeit an den vorgesehenen Standorten den Wald gerodet und Bauvorbereitungen getroffen. Ins Stocken gekommen ist die Errichtung der Windräder durch den Einspruch der Gemeinde Mossautal, deren Ortsteil Hiltersklingen an die Baustellen grenzt und aus dem betreffenden Gebiet sein Trinkwasser bezieht. (dbl)
Vor diesem Hintergrund hat sich die Mossautaler Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung darauf festgelegt, juristisch auf eine Feststellung der Nichtigkeit der Gestattung wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit hinzuarbeiten. Wie alle Fraktionen betonten, kann die Kommune nach ihrer Überzeugung die Bürger nur so angemessen vor dem Risiko der Verschmutzung ihres Trinkwassers durch massive Bauarbeiten in Quellnähe schützen. Den letzten Ausschlag haben hier Empfehlungen des Geologen Benediekt Toussaint gegeben, der die Grenzen des zuletzt 1971 festgelegten Wasserschutzgebietes falsch bemessen sieht und ein Gutachtens zur Neuauslegung für angebracht hält.
Alternativ zieht die Gemeindevertretung eine Rückzugslinie für den Fall, dass sich auf dem beschriebenen Weg der Bau der beiden Windkraftanlagen nicht abwenden lässt. Dann soll ein Versorgungskonzept gelten, das den Bauherrn EnBW verpflichtet, eine Verbindungsleitung zwischen dem Tiefbrunnen in Unter-Mossau und dem Hochbehälter Zigeunerstock in Hiltersklingen zu finanzieren. Ferner umfasst der Beschluss die Aufforderung, anstatt der im Konzept vorgesehenen Mikrofilter eine Ultrafiltrationsanlage zur Vermeidung von Verunreinigungen zu installieren und eine entsprechende Stromversorgung im Vorfeld der Baumaßnahmen sicherzustellen. Dies habe sofort zu erfolgen, diene ausschließlich der Gefahrenabwehr und bedeute nicht die Anerkennung des Ersatzwasserkonzeptes, so der einstimmige Beschluss des Gemeindeparlaments.
Ebenfalls erörtert wurde der bisher zur Ersatzwasserversorgung vorgesehene Einsatz von Tankwagen. Abgesehen von der Unzumutbarkeit für die Bürger hänge eine solche Lösung auch logistisch und gesetzlich in der Luft. So stehe das Technische Hilfswerk als Träger nicht zur Verfügung, und für den Bezug von Ersatzwasser aus den Gemeinden Grasellenbach und Fürth liege keine schriftliche Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vor. Zumindest die Unterhaltungskosten für die Filteranlagen gingen über die 20 Jahre der Nutzungsdauer eindeutig zulasten des Projektierers, wie die Richterin des Verwaltungsgerichts beim Erörterungstermin festgestellt habe, so Mossautal Rechtsbeistand Stefan Glatzl.
Wie der Jurist erklärte, hat er im Namen der Gemeinde bei Gericht einen Antrag gestellt, die am 21. August ausgelaufene Aussetzung der Berechtigung zum Sofortvollzug des Windradbaus wieder in Kraft zu setzen. Ergeht ein solcher Beschluss, müssen die bereits begonnenen Bauarbeiten für die beiden Windräder wieder eingestellt werden. Glatzl erwartet eine Entscheidung des Gerichts darüber in den nächsten 14 Tagen. „Wir haben jetzt alles getan, was uns möglich ist“, beschrieb Verwaltungschef Bareis das Vorgehen der Gemeinde, über den weiteren Ablauf könne niemand verbindlich Auskunft geben.
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