VERKEHR Landrat ordnet generelles Tempolimit für Ober-Ramstädter Stadtteil an
WEMBACH-HAHN - HAHN (tb). Landrat Klaus Peter Schellhaas hat als Untere Verkehrsbehörde des Kreises für die Ortsdurchfahrt im Ober-Ramstädter Stadtteil Hahn eine zulässige Gesamtgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern angeordnet.
Die Anordnung, dass nun ein generelles Tempo 30 im Ober-Ramstädter Stadtteil Hahn, durch den die Bundesstraße 426 führt, gilt, hat Landrat Klaus Peter Schellhaas (SPD) im Einvernehmen mit Hessen Mobil und der Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg sowie nach Zustimmung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorgenommen, teilt der Kreis mit.
Der Teilplan Straßenverkehr im „Lärmaktionsplan Hessen“ mache die Geschwindigkeitsbegrenzung möglich, heißt es weiter. Zudem können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken.
„Es ist daher angemessen, die bereits bestehende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw über 3,5 Tonnen und die zusätzliche Beschränkung für alle Verkehrsteilnehmer in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr zu einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometern zu erweitern“, erläutert der Landrat.
Ab wann das Limit für alle gilt, steht aber noch nicht fest. Der weitere zeitliche Ablauf und die Beschilderung liege jetzt in den Händen von Hessen Mobil, so der Landrat.
Ober-Ramstadts Bürgermeister Werner Schuchmann (SPD) wollte schon länger das Tempolimit in der Ortsdurchfahrt ausweiten. „Es ist nicht in Ordnung, dass durch die Darmstädter Umweltzone der ganze Verkehr in den Landkreis gedrängt wird“, sagte er im Oktober im Gespräch mit dem ECHO.
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