ZWINGENBERG - (steh). Im Sommer 2016 hatte die Zwingenberger Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Magistrat einen Kostenvoranschlag für die Renovierung und Modernisierung der öffentlichen Toiletten am Rathaus erstellt. Dabei sollte ein behindertengerechter Umbau berücksichtigt werden. Mit einer Anfrage wollte die FDP-Fraktion den Sachstand erfahren.
Umbau ermöglicht keine Barrierefreiheit
„Die öffentliche Toilettenanlage in der Altstadt ist angesichts der vielen Besucher bei Veranstaltungen wie dem Abendmarkt und anderen sowie der Nähe zum Stadtpark und dem Spielplatz ein wichtiger Teil der städtischen Infrastruktur“, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Dams. Die Anlage sei in die Jahre gekommen und benötige nicht nur optisch, sondern auch bezüglich der Ausstattung eine Renovierung. Er forderte in diesem Zusammenhang den behindertengerechten Umbau sowie eine Wickelauflage. Nun wolle seine Fraktion wissen, wann Planungen, Kostenvorschlag und Zeitplan für die Umsetzung endlich vorlägen.
Bürgermeister Holger Habich (FDP) teilte mit, dass man im laufenden Haushalt nach Angaben aus der Bauverwaltung schon eine Summe eingeplant habe. Die Arbeiten seien aber in den Etat 2018 verschoben und auf 60 000 Euro gekürzt worden. „Das sind jetzt nur die Kosten für eine reine Instandsetzung der Anlage ohne weitere Umplanung und ohne Veränderung der Grundleitungen“, sagte Habich. Für einen behindertengerechten Umbau reiche diese Summe nicht aus.
Als Beispiel für die Problematik führte Habich an, dass der Rathaushof mit seinem Pflaster für einen barrierefreundlichen Zugang zur Toilettenanlage um 18 Zentimeter angehoben werden müsste.
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu diesem Artikel zu verfassen. Debatten auf unseren Zeitungsportalen werden bewusst geführt. Kommentare, die Sie zur Veröffentlichung einstellen, werden daher unter ihrem Klarnamen (Vor- und Nachname) veröffentlicht. Bitte prüfen Sie daher, ob die von Ihnen bei ihrer Registrierung angegebenen Personalien zutreffend sind.
Die Zeichenzahl ist auf 1700 begrenzt. Die Redaktion behält sich vor, den Kommentar zu sichten und zu entscheiden, ob er freigeschaltet wird. Kommentare mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, insbesondere Beleidigungen, nicht nachprüfbare Behauptungen, erkennbare Unwahrheiten und rassistische Andeutungen führen dazu, dass der Kommentar im Falle der Sichtung nicht freigeschaltet, ansonsten sofort gelöscht wird. Wir weisen darauf hin, dass alle Kommentare nach einigen Wochen automatisch wieder gelöscht werden.
Die Kommentare sind Meinungen der Verfasser.