E-Paper | Mobil | Newsletter | RSS RSS
 
 
| |
 
SUCHE: | Erweiterte Suche |
 
| Suchen |
 
 
 
20. Januar 2012  | Von Dirk Averesch

Das Internet wird zur Jukebox

Streaming – Das Herunterladen einzelner Titel ist nicht nötig, da die Wunschmusik überall verfügbar ist

| Vergrößern | Im Weltreich der Klänge: Das Musikangebot in den Weiten des Internet ist gigantisch. Foto: Monique Wüstenhagen

Streaming ist eigentlich ein alter Hut. Internetradio oder Musikmixe werden so seit Jahren übers Internet verbreitet. Der Nachteil: Man kann das Genre bestimmen, nicht aber einzelne Songs. Neue Streaming- und Onlinespeicher-Dienste wollen das ändern. Mit ihnen lässt sich die Wunschmusik überall hören, wo es Internet gibt – sogar per Smartphone. Zum einen gibt es reine Online-Speicherdienste für die eigene Musik. Die Dateien müssen auf den Server des Anbieters heraufgeladen werden und können dann an jedem Rechner oder per Smartphone-App angehört werden. Anbieter sind MP3Tunes, mSpot, TelekomCloud, TunesBag oder das derzeit nur in den USA verfügbare Google Music. Hinderlich ist, dass der DSL-Upload meist sehr lange dauert.Bei Amazons Cloud Drive steht mit deutschem Account nur ein fünf Gigabyte großer Onlinespeicher zur Verfügung, nicht aber die Streaming-Funktionalität unter http://amazon.com/cloudplayer. Sie wird nutzbar, sobald man Speicherplatz dazubucht, zum Beispiel 20 Gigabyte für 20 US-Dollar (rund 15 Euro) im Jahr. Dazu braucht man nur eine US-Rechnungsadresse. Auch die Player-App für Android funktioniert mit US-Ländereinstellung.
Zum anderen gibt es Dienste mit Musikflatrate-Angeboten wie Simfy (16 Millionen Titel), Napster (15 Millionen), Juke (15 Millionen), Deezer (13 Millionen) oder Musicload Nonstop (5,5 Millionen). Anhören darf man die Songs, so oft man mag. Herunterladen lassen sie sich in der Regel nicht, manchmal ist aber die Offline-Nutzung möglich.
Die Preise für Musik-Speicherplatz oder den Vollzugriff auf eine Anbieterdatenbank variieren. Einige sind kostenlos, andere verlangen monatliche oder jährliche Gebühren für ein Abo. Meist lassen sich die Anbieter das Ausblenden von Werbung, die Apps zur mobilen Nutzung der Dienste mit Smartphone oder Tablet, die parallele Nutzung mit mehreren Geräten oder mehr Speicherplatz bezahlen.

Streaming - Übertragung in Häppchen

Unter Streaming versteht man die häppchenweise Übertragung und Wiedergabe von Audio- oder Videodateien. Ob der Nutzer dabei wie beim Radiohören oder Fernsehen einfach nur ein Werk genießt, was urheberrechtlich nicht zu beanstanden ist, oder ob die Zwischenspeicherung der Datenhäppchen auf der Festplatte schon eine illegale Vervielfältigung darstellt, ist juristisch umstritten. Natürlich stellt sich die Frage nur, wenn es um Inhalte geht, für deren Verbreitung keine Rechte vorliegen. „Die Frage ist, ob sich das überhaupt grundsätzlich klärt“, gibt Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht, zu bedenken. Urteile dazu gebe es noch nicht.dpa


„Im Prinzip geht es darum, ob man die Musik noch „besitzen“ will oder ob einem das reine Nutzungsrecht reicht“, erläutert die Computerzeitschrift „c't“, die ein Dutzend Dienste getestet hat. Wer sich nicht sicher ist, welchen Weg er gehen soll, dem empfehlen die Experten, sein eigenes Nutzerverhalten der letzten Monate zu analysieren: Habe ich viele CDs oder Musikdateien gekauft und gehört oder mich eigentlich mehr Musikstreaming-Diensten verschrieben?
Es gibt auch Modelle wie Sonys Music Unlimited (sieben Millionen Titel) oder Apples iTunes Match (20 Millionen), die beide Dienstarten verbinden: Alle Titel, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, werden beim Anbieter zum Streamen freigeschaltet – falls sie dort vorhanden sind. iTunes Match, das 25 Euro im Jahr kostet, lädt sogar Songs aus der Musiksammlung hoch, die nicht in der Datenbank stehen.
Noch einen Schritt weiter geht Grooveshark. Der US-Dienst hat nach eigenen Angaben 30 Millionen Nutzer und eine große Songvielfalt – die darauf zurückzuführen ist, dass Nutzer Songs hochladen und jeder alles hören darf. Geld verdient Grooveshark mit Werbung und Abos.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern veröffentlicht Grooveshark prinzipiell erst einmal alle Songs, die Nutzer auf die Server spülen. Künstler oder Label müssen dann Lizenzgebühren oder die Entfernung ihrer Musik einfordern. Diese Geschäftspolitik ist umstritten, macht das Streamen der Songs in Deutschland aber nicht illegal oder strafbar. „Als Nutzer darf ich davon ausgehen, dass sie die Rechte haben“, stellt Anwältin Astrid Auer-Reinsdorff klar. Immerhin könnte der Anbieter deutsche Nutzer anhand ihrer IP-Adresse identifizieren und aussperren, wie es die Dienste Spotify oder Pandora praktizieren.
Nicht nutzen sollte man hingegen „offensichtlich rechtswidrige Quellen“, warnt Auer-Reinsdorff. Ein populäres Beispiel sei die geschlossene Videostreaming-Seite Kino.to. Die Kenntnis über deren Rechtswidrigkeit sei beim Verbraucher vorauszusetzen. Gleiches gelte beim Thema Upload von Filmen oder Musik - auch bei Grooveshark. „Vom Hochladen sollte man die Finger lassen“, warnt die Fachanwältin für IT-Recht. „Das Privileg der Privatkopie zählt nicht im Netz.“

 
 
BEWERTUNGEN
  •  
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel zu bewerten. | Anmelden |
Dieses Thema kann nicht kommentiert werden.

 
Wetter: Heute | Morgen |
 
Morgens Mittags Abends
 
 
Darmstadt aktuell:
wolkig, 28°C | Mehr Wetter |
... ... ...
 
Veranstaltungskalender
 
Veranstaltungskalender
Ihre Termine in ganz Südhessen für Kultur und Kunst, Märkte und Feste, Party und Clubs.
 
| Mehr |
ANZEIGE
Surftipp der Woche
 
Suchmaschine für Unpopuläres Recherchiert man im Netz mit einer Suchmaschine nach Informationen, bekommt man schnell das Wichtigste angezeigt. Wer jedoch über die Standard-Seiten hinaus nach weniger Populärem Ausschau hält, für den ist diese neue Suchmaschine eine echte Alternative: | Mehr |
 
| Alle Artikel anzeigen |
FINDE UNS AUF FACEBOOK
 
 
LESERREISEN

Jahresprogramm 2012

 
Alle Reisen im Katalog zum Durchblättern.
| Zum Vergrößern Bild anklicken |
DVD-Tipps
 
Rund um die DVD Ein Technik-Glossar und nützliche Links rund um die DVD hat Echo Online zusammengestellt. | Mehr |
 
HOCHZEITSPORTAL

Ihre Hochzeit im Internet

Erstellen Sie Ihre persönliche Hochzeitsseite mit Ihrem Liebesglück, Hochzeitsanzeigen, Fotos und Videos, virtuellen Geschenken, Tipps und Ideen.
Mehr |
Film
 
Kinos in Südhessen Lust, mal wieder ins Kino zu gehen? „Echo Online“ hat aufgelistet, wo es in Südhessen Stadt-, Multiplex-, Imax- und Autokinos gibt. | Mehr |
 
Abo
 
Mini-Abo Genießen Sie die Berichterstattung zur Fußball-EM. Nutzen Sie außerdem Ihre Chance auf 1 von 8 Original Bitburger Party-Pakete!
Mehr |
 
 
Techniktipps
 
Tipps rund um PC und Smartphone Wie sichert man alle Mails in einer Datenbank? Wie komponiere ich einen eigenen Klingelton? Viele Antworten rund um Computer, Tablet-PC, Handy und Smartphone gibt es in unseren Techniktipps. | Mehr |
 
| Alle Artikel anzeigen |
ANZEIGE
Wer gute Notebooks online kaufen möchte, sollte auf www.billiger.de die Preise vergleichen.
Urlaubsreif? Mit bestfewo.de finden Sie die passende Ferienwohnung für Ihren Traumurlaub.
Domain Check auf united-domains.de: Ist Ihre Wunschdomain noch frei? Am besten gleich bei United Domains prüfen und wenn möglich registrieren.
 
SCHON GESEHEN?
 
 
ANZEIGE