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03. Februar 2012 Von Christine Cornelius

Nächste Runde im Streit um „Mein Kampf“

Die Forscherin Barbara Zehnpfennig plädiert für die Freigabe von Hitlers Buch – „Zeitungszeugen“-Verlag kündigt rechtliche Schritte an

| Vergrößern | Barbara Zehnpfennig Foto: dpa

Die bayerische Staatsregierung sollte Hitlers „Mein Kampf“ nach Ansicht der Passauer Politikwissenschaftlerin Barbara Zehnpfennig nicht länger unter Verschluss halten. „Ich halte es nicht für besonders klug, nach wie vor so auf seinen Rechten zu beharren“, sagte sie. „Die Bürger sollten die Möglichkeit haben, selbst nachzulesen, was Hitlers Intention und seine Antriebskräfte waren.“ Wer sich dem Buch sachlich nähere, finde sehr viel darin. Das bayerische Finanzministerium hat als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten die Urheberrechte an „Mein Kampf“ geerbt.
„Heute weiß man, was Hitler getan hat – ihn in seinem Denken dann immer noch nicht ernst zu nehmen, das ist für mich einfach unverständlich“, sagte die Professorin, die ihre Habilitation über „Mein Kampf“ verfasste. „Das Buch ermöglicht einen direkten Zugang zu Hitlers Gehirn und macht deutlich, dass sein Judenhass auf einer Weltanschauung beruhte, in der die Juden stellvertretend für eine bestimmte Denk- und Lebensweise standen.“ Hitler sei stilistisch nicht begabt gewesen, weshalb es viel Arbeit sei, das Buch zu lesen – eine Arbeit, die sich lohne. „Inhaltlich ist es hochinteressant“, findet Zehnpfennig.
Die Befürchtung, Leser könnten durch die Lektüre mit Hitlers Gedankengut infiziert werden, hält Zehnpfennig für unbegründet. „Neonazis haben das Buch sicherlich schon, wenn sie es haben wollen – andere werden kaum der Meinung sein, dass von diesem Buch eine große Faszination ausgeht.“ Das Urheberrecht an „Mein Kampf“ erlischt im Jahr 2015, 70 Jahre nach Hitlers Tod. „In Antiquariaten konnte man es immer schon legal erwerben und im Internet ist es auch problemlos zu erhalten – es entsteht also nur noch ein geringer qualitativer Unterschied, wenn es ganz freigegeben wird“, sagte Zehnpfennig.
Das Landgericht München I hatte in der vergangenen Woche die Veröffentlichung von Hitlers „Mein Kampf“ verboten. Es gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt (Az: 7 O 1533/12). Damit wurde es dem englischen Verleger Peter McGee verboten, kommentierte Auszüge aus „Mein Kampf“ zu verbreiten. McGee wollte seiner Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ Buchauszüge beilegen. Die Originalzitate erschienen unleserlich.
Mit der Unkenntlichmachung der „Mein Kampf“-Auszüge habe man eine Beschlagnahme der Ausgabe vermeiden wollen, sagte Verlagssprecher Alexander Luckow und kündigte rechtliche Schritte an. Der Verlag hatte sich bei seinen Plänen auf das Zitatrecht berufen. Es gebe wissenschaftliche Veröffentlichungen von „Mein Kampf“. Die Frage sei, warum das Finanzministerium die Veröffentlichung von Auszügen in einem mehrere hundert Seiten starken Buch hinnehme, sie in der 16-seitigen „Zeitungszeugen“-Beilage samt wissenschaftlichem Kommentar aber verbiete. Das Vorwort der Beilage hatte der renommierte Berliner Geschichtsprofessor und Antisemitismus-Forscher Wolfgang Benz geschrieben, den Kommentar der Dortmunder Medienwissenschaftler Horst Pöttker.

 
 


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