Am Tag der Pressefreiheit, das war der 3. Mai, war die Gewerkschaft Verdi noch optimistisch: „Zeitungstreiks geben Rückenwind für Tarifverhandlungen“, meldete die Interessenvertretung. Laut Verdi sei in 30 Verlagen gestreikt worden, um entscheidenden Druck in die Tarifverhandlungen am darauffolgenden 4. Mai mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zu bringen. Daraus wurde nichts. Denn der Forderung des BDZV, die beiden Journalistengewerkschaften Verdi und djv mögen doch bitte einer geplanten Absenkung des Flächentarifvertrages grundlegend zustimmen, mochten diese nicht folgen. Damit waren die Verhandlungen beendet. Ein neuer Verhandlungstermin wurde erst gar nicht vereinbart.
Mit gleichzeitig drei offenen Gehaltstarifverträgen und Manteltarifverträgen in den Bereichen Druck, Verlag und Redaktion zeigen sich die deutschen Zeitungsverlage energisch geschlossen und entschlossen, eine radikale Lohnstrukturwende in ihrer ertragsarmen Branche zu erreichen. Dabei hausieren sie mit einem guten Argument: Der aktuelle starke Aufschwung in Deutschland, bei dem sich beispielsweise die führenden deutschen Unternehmen im Aktienindex mit Gewinnrekorden gegenseitig übertrumpfen, geht am Zeitungsgeschäft vorbei: Der Aufschwung dort heißt Stagnation. Da gleichzeitig die deutschen Verlagsmanager vor der eigenen Erlöskrise kapitulieren, sucht die Branche unisono weiter ihr Heil auf der Kostenseite.
Seit Jahren ist man es in deutschen Zeitungshäusern schon gewohnt, die Erträge ausschließlich über die Kostenseite zu steuern. Deshalb sollen die Beschäftigten nun länger arbeiten zu geringeren Löhnen. An den Druckmaschinen will man zudem künftig weniger Drucker stehen sehen. Personalabbau, der durch den Stand der Technik leicht möglich wäre, wurde in den Zeitungsdruckereien bislang im großen Stil durch eine veraltete Besetzungsregel verhindert: An nahezu allen Zeitungsrotationen in Deutschland sehen deutlich mehr Drucker den Maschinen beim Drucken zu als für die Bedienung notwendig ist.
Für die 160 000 Beschäftigten im Druckgewerbe sollen am 17. Mai die Verhandlungen in Frankfurt weiter gehen. Weder bei der Forderung der Arbeitgeber nach einer flexiblen Öffnung der derzeit noch geltenden 35-Stunden-Woche bis zu hin 40 Stunden noch bei der Abänderung der Besetzungsregeln an den Druckmaschinen hat die Gewerkschaft Verdi Entgegenkommen signalisiert. Sowohl bei den Druckern als auch bei den 14 000 festangestellten Journalisten ist das Ende der Friedenspflicht erreicht. Vor allem die traditionell streikerprobten Drucker könnten dann das vollumfängliche Erscheinen der Tageszeitungen verhindern.
Längere Arbeitszeiten fordern die Arbeitgeber der Zeitungsbranche auch von den Verlagsangestellten, die künftig 40 statt 35 Stunden arbeiten sollen. Bei den Redakteuren liegt die tarifliche Arbeitszeit momentan bei 36,5 Stunden.
Konflikte bei den Tarifverhandlungen in der Zeitungsbranche
Mantel- und Gehaltstarife sind gekündigt: Deutsche Verlage ringen mit ihren Mitarbeitern um weniger Lohn für mehr Arbeit – Flucht aus laufenden Verträgen
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Begleitendes Hauptargument der Verleger, um ihren Angestellten veränderte Tarifverträge schmackhaft zu machen, ist die Aufrechterhaltung der Flächentarifverträge. Denn die Mantel- und Gehaltstarifverträge leiden bereits seit Jahren unter mangelnder Akzeptanz seitens der Arbeitgeber. Viele Zeitungshäuser haben deshalb neue Gesellschaften gegründet, für die die genannten Tarifwerke nicht gelten. Dort werden dann beispielsweise junge Redakteure zu geringeren Bezügen und bei längeren Arbeitszeiten angestellt und dann an die Tageszeitungsredaktionen ausgeliehen. Dort arbeiten die jungen Journalisten dann Seite an Seite mit den saturierten Angestellten nach Tarif.
Um das Flüchten aus dem Flächentarifvertrag – und damit aus der Einflusssphäre der Organisationen BDZV und Gewerkschaften – zu stoppen, schlagen die Arbeitgeber den Redakteuren einen neuen Gehaltstarifvertrag II vor, der unter den derzeitigen Einstiegsbedingungen in Höhe von 2987 Euro liegen soll.
Mit dieser Summe als Einstiegsgehalt nach einer akademischen Ausbildung rangiert die Zeitungsbranche bereits ganz unten bei den Einkünften für junge Akademiker. Bei den Redakteuren kommt noch hinzu, dass von ihnen nach dem Studium noch eine zweijährige berufliche Ausbildung verlangt wird, das zweijährige Volontariat. Ist dies beendet, gilt der Journalist als Jungredakteur. Andere Akademiker befinden sich dann bereits im dritten Berufsjahr.
Trotzdem würden sich wahrscheinlich viele junge Redakteure, die als tariflose Leih-Redakteure in Tarifredaktion mitarbeiten, einen solchen zweiten Gehaltstarifvertrag wünschen. Gäbe es ihnen doch mehr soziale Sicherheit und nähme es ihnen doch das Stigma, es nicht in den Tarifvertrag für Tageszeitungsredakteure geschafft zu haben. Diese jungen Leute sitzen allerdings nicht mit an den Verhandlungstischen.
Um das Flüchten aus dem Flächentarifvertrag – und damit aus der Einflusssphäre der Organisationen BDZV und Gewerkschaften – zu stoppen, schlagen die Arbeitgeber den Redakteuren einen neuen Gehaltstarifvertrag II vor, der unter den derzeitigen Einstiegsbedingungen in Höhe von 2987 Euro liegen soll.
Mit dieser Summe als Einstiegsgehalt nach einer akademischen Ausbildung rangiert die Zeitungsbranche bereits ganz unten bei den Einkünften für junge Akademiker. Bei den Redakteuren kommt noch hinzu, dass von ihnen nach dem Studium noch eine zweijährige berufliche Ausbildung verlangt wird, das zweijährige Volontariat. Ist dies beendet, gilt der Journalist als Jungredakteur. Andere Akademiker befinden sich dann bereits im dritten Berufsjahr.
Trotzdem würden sich wahrscheinlich viele junge Redakteure, die als tariflose Leih-Redakteure in Tarifredaktion mitarbeiten, einen solchen zweiten Gehaltstarifvertrag wünschen. Gäbe es ihnen doch mehr soziale Sicherheit und nähme es ihnen doch das Stigma, es nicht in den Tarifvertrag für Tageszeitungsredakteure geschafft zu haben. Diese jungen Leute sitzen allerdings nicht mit an den Verhandlungstischen.
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