E-Paper | Mobil | Newsletter | RSS RSS
 
 
| |
 
SUCHE: | Erweiterte Suche |
 
| Suchen |
 
 
 
31. Januar 2012  | dpa

Tablet-Computer: Samsung verliert erneut gegen Apple

Telekommunikation – Samsung muss nächste Schlappe gegen Apple einstecken – EU droht mit Wettbewerbsverfahren aufgrund von Missachtung von Telekommunikations-Patenten

| Vergrößern | Zumindest eine unterschiedliche Größe haben sie ja schon: das iPad von Apple (links und das Samsung Galaxy Tab 10.1, das der koreanische Konzern in Europa nun nicht mehr verkaufen darf. Foto: dpa
DÜSSELDORF. 

Samsung hat im Prozess-Reigen gegen den US-Konzern Apple erneut eine Schlappe einstecken müssen. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte am Dienstag im Eilverfahren das bundesweite Verkaufsverbot für die Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 und 8.9 von Samsung. Die Modelle seien eine Nachahmung des iPads von Apple, mit denen Samsung unzulässige „Rufausbeutung“ betreibe. Die Koreaner nutzten „das herausragende Ansehen und den Prestigewert“ des Gerätes aus, befand das Gericht. Das Nachfolgemodell 10.1 N ist von der rechtskräftigen Entscheidung aber nicht betroffen.
Allerdings scheiterte Apple mit seinem Versuch, ein europaweites Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 zu erwirken. Im Gegensatz zur Vorinstanz sahen die Richter keine Geschmacksmuster-Verletzung, die ein europaweites Verbot nach sich gezogen hätte, sondern einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das nur bundesweite Wirkung hat.
Das Galaxy Tab 10.1 darf wegen einer Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts bereits seit August nicht mehr in Deutschland vertrieben werden. Daraufhin hatte Samsung das leicht abgewandelte Modell 10.1 N nur für den deutschen Markt herausgebracht. Dieser Nachfolger wird von Apple ebenfalls beklagt. Das Düsseldorfer Landgericht will in Sachen Galaxy Tab 10.1 N in erster Instanz am 9. Februar eine Entscheidung verkünden.
Apple hatte sich das Design eines Tablet-Computers im Jahr 2004 – schon lange vor dem Erscheinen des iPad – mit einem europäischen Geschmacksmuster schützen lassen.
Samsung hatte schon vor dem Düsseldorfer Landgericht vergeblich versucht, die einstweilige Verfügung gegen sein Tablet mit dem Hinweis auf Designstudien aus der Zeit vor 2004 zu kippen. Zur Verhandlung am Oberlandesgericht fügten die Südkoreaner im Dezember aber zusätzlich einen Tablet-Entwurf hinzu, für den die Finanznachrichtenagentur Bloomberg bereits 2002 ein Patent in den USA beantragt hatte.
Dieses Patent, bekannt auch unter dem Namen des Erfinders Helmars Ozolins, überzeugte das Oberlandesgericht schließlich. Außerdem sehen sie auch Unterschiede zwischen dem Galaxy Tab und Apples Geschmacksmuster. So sei das Samsung-Modell dreiteilig, das iPad zweiteilig aufgebaut. Das Galaxy Tab 8.9 ist lediglich eine etwas kleinere Version des 10.1.
Samsung zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht, verwies aber darauf, dass der Streit um das Modell 10.1 aus Sicht des Unternehmens wenig Bedeutung für die Lage im Handel habe, weil in Deutschland ohnehin bereits die Version 10.1 N verkauft werde.
Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau vor. Klagen laufen auch in den USA, Australien, Japan, Südkorea, den Niederlanden, Frankreich und Italien. Vor dem Düsseldorfer Landgericht geht Apple inzwischen auch gegen mehrere Samsung-Smartphones vor.
Apple hatte Samsungs Tablet-Computer auch in anderen Ländern im Visier – aber weniger erfolgreich als in Deutschland. In Australien wurde das Verkaufsverbot später aufgehoben. In den Niederlanden lehnte ein Richter einen Vertriebsstopp mit Blick auf die von Samsung demonstrierten früheren Design-Entwürfe ab.

 


Jetzt droht dem koreanischen Unternehmen der nächste Prozess – dieses Mal von Seiten der EU: Die EU-Kommission verdächtigt Samsung verbotener Geschäftspraktiken. Das Unternehmen stehe im Verdacht, seine Patentrechte auf dem europäischen Mobiltelefon-Markt missbraucht zu haben, um Konkurrenten zu verdrängen, teilten die oberste EU-Wettbewerbsbehörde am Dienstag in Brüssel mit. Die Kartellwächter haben daher eine Prüfung eingeleitet - der Ausgang sei aber offen, betonte die EU-Kommission.
Der Streit dreht sich um Patente. Samsung hatte nach EU-Angaben dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) 1998 zugesagt, anderen Firmen die Nutzung seiner Patente für europäische Handy-Standards zu fairen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu erlauben. Im vergangenen Jahr beantragte der Konzern dann einstweilige Anordnungen wegen Patentverletzungen von Wettbewerbern. Samsung liefert sich vor Gerichten in mehreren Ländern Patentstreits mit dem Konkurrenten Apple.
Die Kommission prüft, ob Samsung sein Versprechen gebrochen und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Sollte dies der Fall sein, droht dem Unternehmen eine hohe Geldbuße. Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht.
Bereits im Mai 2010 hatte die EU-Kommission ein Kartell rund um Samsung und neun weitere Chiphersteller bestraft. Die Konzerne mussten wegen verbotener Preisabsprachen 331 Millionen Euro Bußgeld zahlen, davon entfiel knapp die Hälfte auf Samsung. Die Unternehmen hatten nach Ansicht der Kartellwächter die Preise für DRAM-Chips mit den Konkurrenten abgesprochen.

 
 
BEWERTUNGEN
  •  
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel zu bewerten. | Anmelden |
Dieses Thema kann nicht kommentiert werden.

 
Wetter: Heute | Morgen |
 
Morgens Mittags Abends
 
 
Darmstadt aktuell:
wolkig, 26°C | Mehr Wetter |
... ... ...
 
Veranstaltungskalender
 
Veranstaltungskalender
Ihre Termine in ganz Südhessen für Kultur und Kunst, Märkte und Feste, Party und Clubs.
 
| Mehr |
ANZEIGE
Surftipp der Woche
 
Suchmaschine für Unpopuläres Recherchiert man im Netz mit einer Suchmaschine nach Informationen, bekommt man schnell das Wichtigste angezeigt. Wer jedoch über die Standard-Seiten hinaus nach weniger Populärem Ausschau hält, für den ist diese neue Suchmaschine eine echte Alternative: | Mehr |
 
| Alle Artikel anzeigen |
FINDE UNS AUF FACEBOOK
 
 
LESERREISEN

Jahresprogramm 2012

 
Alle Reisen im Katalog zum Durchblättern.
| Zum Vergrößern Bild anklicken |
DVD-Tipps
 
Rund um die DVD Ein Technik-Glossar und nützliche Links rund um die DVD hat Echo Online zusammengestellt. | Mehr |
 
HOCHZEITSPORTAL

Ihre Hochzeit im Internet

Erstellen Sie Ihre persönliche Hochzeitsseite mit Ihrem Liebesglück, Hochzeitsanzeigen, Fotos und Videos, virtuellen Geschenken, Tipps und Ideen.
Mehr |
Film
 
Kinos in Südhessen Lust, mal wieder ins Kino zu gehen? „Echo Online“ hat aufgelistet, wo es in Südhessen Stadt-, Multiplex-, Imax- und Autokinos gibt. | Mehr |
 
Abo
 
Mini-Abo Genießen Sie die Berichterstattung zur Fußball-EM. Nutzen Sie außerdem Ihre Chance auf 1 von 8 Original Bitburger Party-Pakete!
Mehr |
 
 
Techniktipps
 
Tipps rund um PC und Smartphone Wie sichert man alle Mails in einer Datenbank? Wie komponiere ich einen eigenen Klingelton? Viele Antworten rund um Computer, Tablet-PC, Handy und Smartphone gibt es in unseren Techniktipps. | Mehr |
 
| Alle Artikel anzeigen |
ANZEIGE
Wer gute Notebooks online kaufen möchte, sollte auf www.billiger.de die Preise vergleichen.
Urlaubsreif? Mit bestfewo.de finden Sie die passende Ferienwohnung für Ihren Traumurlaub.
Domain Check auf united-domains.de: Ist Ihre Wunschdomain noch frei? Am besten gleich bei United Domains prüfen und wenn möglich registrieren.
 
SCHON GESEHEN?
 
 
ANZEIGE