Am 13. Juni 1847 ereignet sich in Darmstadt ein Verbrechen, das über mehrere Jahre Gerichte und Öffentlichkeit außerordentlich beschäftigen wird. Nationale und internationale Presse berichten ständig vom Verfahren, 1850 erschien eine über 600 Seiten starke Dokumentation des Verfahrens im Verlag von Carl Wilhelm Leske in Darmstadt. „Der neue Pitaval“, die weltberühmte Sammlung von Kriminalfällen, schilderte die Ereignisse über hunderte von Seiten, 1976 veröffentlichte das Darmstädter Echo in einer Serie die Schilderung der Ereignisse aus der Hand von Oberstaatsanwalt Erich Hofmann, schließlich griffen die renommierten „Nachrichten aus Chemie, Technik und Laboratorium“ den Fall 1981 noch einmal auf. Nun hat das Verbrechen aus der Neckarstraße den Weg in ein neues Buch gefunden.
Der Kriminalfall ist aus vielen Gründen bis heute zugleich spannend und bedeutungsvoll. Zunächst die eigentliche Verbrechensgeschichte: Die halb verkohlte Leiche einer Gräfin wird in deren verschlossenem Zimmer aufgefunden, der Gatte, Kammerherr beim Großherzog, beschwört Arzt und Staatsanwalt, nur eine oberflächliche Untersuchung der Todesursache und keine Obduktion vorzunehmen, und erreicht tatsächlich die Bestattung der Leiche seiner Frau als Unfallopfer. Die beiden ärztlichen Gutachter befinden, es habe sich um „Selbstverbrennung“ gehandelt. Man war der Ansicht, starke Trinker könnten sich bei unglücklichen Umständen selbst entzünden und „innerlich“ vollkommen verbrennen. Im Lauf des späteren Prozesses wurde diese Theorie als unhaltbar widerlegt. Monate später macht sich ein früherer Diener verdächtig, plötzlich scheint es auch Indizien für die Verwicklung des Grafen in das Geschehen zu geben, es wird von höchster Stelle die Exhumierung angeordnet, und es beginnt ein in Hessen-Darmstadt bis dahin beispielloses Gerichtsverfahren, in dessen Verlauf zahlreiche Darmstädter Prominenz auftritt und das die heute so beliebten Gerichtsmedizinerkrimis noch übertreffen könnte.
Aide Rehbaum: „Flammentod im Grafenhaus? Ein Indizienprozess als kulturhistorische Quelle.“ Jonas-Verlag in Marburg, 128 Seiten mit vielen Abbildungen, 15 Euro.
Friedrich Weiß war Präsident des Gerichtes von vier Richtern und zwölf Geschworenen, das im März und April 1850 tagte. Als Zeitdokument ist die Berichterstattung über das Verfahren von einer erheblichen Bedeutung für Darmstadts Geschichte: wie in einem biedermeierlichen Panorama treten als Geschworene, Zeugen und Gutachter eine große Zahl Darmstädter Prominenter auf. Als Zeugen des Brandes werden als Nachbarn der Darmstädter Architekt Balthasar Harres, später Darmstädter Baurat und Architekt der Pfungstädter Villa Büchner, und, noch als Student, der künftige Wegbereiter des chemischen Periodensystems, Friedrich August Kekulé, vernommen. Der Student Kekulé hatte am Tag der Tat Feuer und schwarzen Rauch im Nachbarhaus gesehen, war aber von seinem Vater davon abgehalten worden, Hilfe herbeizurufen, „weil jedermann in seinem Hause verbrennen kann was er will“.
Auch das Gutachtergremium, das vor Gericht auftritt, ist hochkarätig. Justus Liebig, aus Darmstadt gebürtig und mittlerweile weltberühmter Chemieprofessor, wird aus Gießen hinzugezogen und trägt Erkenntnisse über den Ruß-Niederschlag auf den Spiegeln vor, der vom Verschmoren der Leiche herrührte. Heinrich Emanuel Merck, Darmstädter Pharmazeut und Unternehmensgründer, äußert sich über den aufgekommenen Verdacht einer Vergiftung mit Grünspan und schildert die dazu angestellten Versuche. Mit den beiden Ärzten Dr. Graff und von Siebold, die zunächst das falsche Gutachten über die „Selbstverbrennung“ abgegeben hatten, tritt schließlich auch der Darmstädter Medizinalrat Ernst Büchner auf.


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