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21. November 2011  | Von Peter Brunner

„Flammentod im Grafenhaus?“ von Aide Rehbaum

Geschichte: Die spannende Rekonstruktion eines Verbrechens, das sich 1847 in der Darmstädter Neckarstraße ereignete

 
| Vergrößern | Die Angeklagten und ihre Bewacher, porträtiert von einem Gerichtszeichner: Der Diener Johann Stauff (Zweiter von links) wurde in dem Darmstädter Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Abbildung entstammt dem vorgestellten Buch. Foto: Verlag


Am 13. Juni 1847 ereignet sich in Darmstadt ein Verbrechen, das über mehrere Jahre Gerichte und Öffentlichkeit außerordentlich beschäftigen wird. Nationale und internationale Presse berichten ständig vom Verfahren, 1850 erschien eine über 600 Seiten starke Dokumentation des Verfahrens im Verlag von Carl Wilhelm Leske in Darmstadt. „Der neue Pitaval“, die weltberühmte Sammlung von Kriminalfällen, schilderte die Ereignisse über hunderte von Seiten, 1976 veröffentlichte das Darmstädter Echo in einer Serie die Schilderung der Ereignisse aus der Hand von Oberstaatsanwalt Erich Hofmann, schließlich griffen die renommierten „Nachrichten aus Chemie, Technik und Laboratorium“ den Fall 1981 noch einmal auf. Nun hat das Verbrechen aus der Neckarstraße den Weg in ein neues Buch gefunden.
Der Kriminalfall ist aus vielen Gründen bis heute zugleich spannend und bedeutungsvoll. Zunächst die eigentliche Verbrechensgeschichte: Die halb verkohlte Leiche einer Gräfin wird in deren verschlossenem Zimmer aufgefunden, der Gatte, Kammerherr beim Großherzog, beschwört Arzt und Staatsanwalt, nur eine oberflächliche Untersuchung der Todesursache und keine Obduktion vorzunehmen, und erreicht tatsächlich die Bestattung der Leiche seiner Frau als Unfallopfer. Die beiden ärztlichen Gutachter befinden, es habe sich um „Selbstverbrennung“ gehandelt. Man war der Ansicht, starke Trinker könnten sich bei unglücklichen Umständen selbst entzünden und „innerlich“ vollkommen verbrennen. Im Lauf des späteren Prozesses wurde diese Theorie als unhaltbar widerlegt. Monate später macht sich ein früherer Diener verdächtig, plötzlich scheint es auch Indizien für die Verwicklung des Grafen in das Geschehen zu geben, es wird von höchster Stelle die Exhumierung angeordnet, und es beginnt ein in Hessen-Darmstadt bis dahin beispielloses Gerichtsverfahren, in dessen Verlauf zahlreiche Darmstädter Prominenz auftritt und das die heute so beliebten Gerichtsmedizinerkrimis noch übertreffen könnte.

Das Buch

Aide Rehbaum: „Flammentod im Grafenhaus? Ein Indizienprozess als kulturhistorische Quelle.“ Jonas-Verlag in Marburg, 128 Seiten mit vielen Abbildungen, 15 Euro.

164 Jahre nach der Tat hat der Jonas-Verlag jetzt auf 130 Seiten eine illustrierte Zusammenfassung der Ereignisse aus der Hand der Archäologin, Wissenschaftsjournalistin und „Autobiografikerin“ Aide Rehbaum veröffentlicht, die schon zahlreiche Veröffentlichungen zu Unternehmens- und Lebensgeschichten vorgelegt hat.
Friedrich Weiß war Präsident des Gerichtes von vier Richtern und zwölf Geschworenen, das im März und April 1850 tagte. Als Zeitdokument ist die Berichterstattung über das Verfahren von einer erheblichen Bedeutung für Darmstadts Geschichte: wie in einem biedermeierlichen Panorama treten als Geschworene, Zeugen und Gutachter eine große Zahl Darmstädter Prominenter auf. Als Zeugen des Brandes werden als Nachbarn der Darmstädter Architekt Balthasar Harres, später Darmstädter Baurat und Architekt der Pfungstädter Villa Büchner, und, noch als Student, der künftige Wegbereiter des chemischen Periodensystems, Friedrich August Kekulé, vernommen. Der Student Kekulé hatte am Tag der Tat Feuer und schwarzen Rauch im Nachbarhaus gesehen, war aber von seinem Vater davon abgehalten worden, Hilfe herbeizurufen, „weil jedermann in seinem Hause verbrennen kann was er will“.
Auch das Gutachtergremium, das vor Gericht auftritt, ist hochkarätig. Justus Liebig, aus Darmstadt gebürtig und mittlerweile weltberühmter Chemieprofessor, wird aus Gießen hinzugezogen und trägt Erkenntnisse über den Ruß-Niederschlag auf den Spiegeln vor, der vom Verschmoren der Leiche herrührte. Heinrich Emanuel Merck, Darmstädter Pharmazeut und Unternehmensgründer, äußert sich über den aufgekommenen Verdacht einer Vergiftung mit Grünspan und schildert die dazu angestellten Versuche. Mit den beiden Ärzten Dr. Graff und von Siebold, die zunächst das falsche Gutachten über die „Selbstverbrennung“ abgegeben hatten, tritt schließlich auch der Darmstädter Medizinalrat Ernst Büchner auf.
| Vergrößern |
Büchner ist bei der Exhumierung anwesend, zu der man den verdächtigten Diener führt, um ihm die entsetzlich entstellte Leiche „vor Augen zu führen“; später bestreitet Dr. von Siebold, erneut mit Dr. Graff als Gutachter zugezogen, vorübergehend, dass der asservierte Schädel der Gräfin der richtige sei – Büchner hatte ihn gereinigt. Auch bei den Verbrennungsversuchen mit Leichen, die zur Rekonstruktion der Tat angestellt wurden, war er anwesend. Ausgerechnet Büchner übrigens, den Vater der großen Büchners von Georg bis Alexander, der sich verschiedentlich als Gerichtsgutachter hervortat, hat die Autorin leider nicht erwähnt. Wir dagegen wissen jetzt, dass gerade in der Zeit, in der die Geschwister Luise, Ludwig und Alexander die erste Werkausgabe ihres Bruders Georg in Darmstadt zusammenstellten, der Schädel der Gräfin als unheimliches Memento Mori im Haus der Büchners in der Grafenstraße zugegen war.
Die kleine Schrift nimmt sich Tat, Verdächtige, Opfer, Prozess, Urteil und schließlich das Schicksal der Verurteilten vor. Die Autorin hat umfangreiche Recherchen angestellt und das Verfahren und seine Begleitumstände gründlich aufgearbeitet. Mit vielen Illustrationen liest sich das auch für Nicht-Darmstädter als spannende Revue eines Mordes und seiner Aufklärung, die manchen aktuellen Krimi blass erscheinen lässt.

 
 
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